Ärztliche Verordnung
Aus rechtlichen Gründen ist sowohl für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen als auch einer osteopathischen Behandlung eine Verordnung durch Ihren Hausarzt oder Ihren Facharzt notwendig.
Für Unterricht (Alexander-Technik) und präventive Behandlungen sowie Beratungen ist keine ärztliche Verordnung erforderlich.