Kostenrückerstattung

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir eine Wahleinrichtung sind und daher keine Direktverrechnung mit der Krankenkasse möglich ist.

Nach physiotherapeutischen Behandlungen können Sie die Honorarnote zusammen mit Ihrer bewilligten Verordnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einreichen. Die Höhe der Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse hängt von den jeweiligen Tarifen, der Therapiedauer und Art der Behandlung ab. Die verbleibenden Restkosten können von entsprechenden Zusatz- oder Unfallversicherungen übernommen werden.

Die Kosten der osteopathischen Behandlungen werden ausschließlich von privaten Krankenversicherungen teilweise oder zur Gänze übernommen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Versicherungsvertreter!